Rechtliche Rahmenbedingungen
Böllergeräte sind keine Waffen im Sinne des Waffenrechts, da aus ihnen keine Projektile
verschossen werden, sondern ihr einziger Zweck in der Erzeugung eines Knalls besteht. Sie
werden daher als "Geräte" bezeichnet, gleichwohl dürfen sie erst nach erfolgreicher
Beschussprüfung durch das zuständige Beschussamt verwendet werden, die alle 5 Jahre
wiederholt werden muss.
https://www.beschussamt.bayern.de/informationen/hoheitliche_aufgaben/boellerpruefung/index.html
In Abgrenzung zum Sportschießen bezeichnet man die Ausübenden dieses Brauchtums als
"Böllerschützen".
Da beim Laden der Böllergeräte explosionsgefährliche Stoffe eingesetzt werden
(Böllerpulver), ist für den Erwerb und Umgang eine Erlaubnis nach §27
Sprengstoffgesetz erforderlich. Zum Erlangen dieser Erlaubnis muss ein
Vorbereitungslehrgang sowie eine staatlich anerkannte Fachkundeprüfung mit theoretischen
und praktischen Inhalten absolviert werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__27.html
https://www.alkon-protection.de/index.php/leistungen/schulungen/sachkundeausbildung/boeller-lehrgang-nach-27-sprengg